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Fraktion Linke Liste Wiesbaden

Als ortsansässige Lesben- und Schwulengruppe interessiert uns Ihre Auffassung zu den nachstehenden Fragen.

1. Allgemeine Fragen
In Baden-Württemberg wird die Gesinnung muslimischer Anwärter der deutschen Staatsbürgerschaft u. a. durch folgende Fragen getestet:
29. Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammen leben. Wie reagieren Sie?
30. In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als homosexuell bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?
 
Aus diesem Gesinnungstest leiten sich für uns an Sie folgende Fragen ab:

1.1.       Wie bewerten Sie, dass einzelne Bundesländer Verfassungsklage gegen eine gesetzlich geschützte Verpartnerung homosexueller Paare eingereicht hatten?

 

Es handelt sich um den Versuch,  schwulen- und lesbenfeindliches Wählerklientel zu bedienen oder mit anderen Worten: beim „rechten Stammtisch“ zu punkten.

 

1.2.       Wie bewerten Sie die Verfassungsklage Bayerns gegen die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare?

 

(siehe Antwort zu 1.1.). Bei der Adoption sollte es keine Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechtes derjenigen, die adoptieren, bzw. derjenigen, die adoptiert werden, geben.

 

1.3.       Was denken Sie über ein Anti-Diskriminierungsgesetz, das u.a. auch die Diskriminierung homosexueller Menschen untersagt?

 

Der Verfassungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz bedarf weiterer Konkretisierung, damit er in der Realität größere Wirkung erlangt. Außerdem könnten über die in Artikel 3 genannten Diskriminierungs“merkmale“ (Herkunft, Sprache, religiöse oder politische Anschauung ) hinaus weitere Merkmale (Homo-/Heterosexualität u. a.) einbezogen werden. Diese Funktion kann sehr gut ein Anti-Diskriminierungsgesetz erfüllen.

 

1.4.       Wie bewerten Sie die öffentlichen großen jährlichen Paraden und Feiern homosexueller Menschen zum Christopher-Street-Day?

 

Die Paraden drücken aus, dass es legitim ist, sich zu seiner/ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen, dass es keinen akzeptablen Grund gibt, sich dieser zu schämen. Außerdem kann bei entsprechender Beteiligung deutlich werden, dass es nicht nur einige wenige „Exemplare“ Menschen sind, die schwul oder lesbisch sind.

Wie jede gute Demo können die Paraden das Solidaritätsgefühl stärken.

 

1.5.       Welche öffentliche Form der Entschuldigung und Distanzierung halten Sie für die Parteien für angemessen, die in der jungen Bundesrepublik Deutschland die Bestrafung für männliche homosexuelle Handlungen nach dem von den Nazis verschärften § 175 StGB veranlasst haben?

 

Ganz offiziell entschuldigen sollte sich (auch) die Staatsmacht (unabhängig davon, welche Parteien den verschärften § 175 StGB mitgetragen haben). Wer durch die Anwendung des § 175 Unrecht erlitten hat, hat Anspruch auf „Wiedergutmachung“ und Rehabilitierung. Leider gibt es auch andere Opfergruppen von Diskriminierung in der Geschichte der Bundesrepublik, die trotz höchstrichterlich festgestelltem Unrecht, keine Wiedergutmachung erhielten (z.B. Berufsverbotsopfer).

 

2. Fragen zur Kommunalpolitik
Für homosexuelle Menschen gibt es in vielen Städten öffentlich geförderte Einrichtungen, in denen die kulturellen und sozialen Belange erarbeitet werden können, denn homosexuelle Menschen sind ja auch SteuerzahlerInnen.

 

1.1.       Sind Sie oder Ihre Partei für die Unterstützung und öffentliche Förderung eines Lesben- und Schwulenzentrums in Wiesbaden, in dem kulturelle und soziale Belange von Lesben und Schwulen erarbeitet werden können?

 

Mit dieser Frage wurde die Wählergruppe Linke Liste Wiesbaden bisher noch nicht konfrontiert.

Ich persönlich bin dafür.

 

1.2.       Sind Sie gegebenenfalls bereit, für die Durchführung eines Christopher-Street-Days in Wiesbaden öffentliche Unterstützung zu bewilligen?

 

Ja, zumindest als Anschubfinanzierung. Möglicherweise gibt es ja dann bei Wiederholungen Sponsor/innen.

 

1.3.       Sind Sie für einen Gedenkstein, an dem der homosexuellen Opfer der deutschen Justiz  (einschließlich der Opfer in der Nazi-Zeit) gedacht werden kann?

 

Es sollte zwischen der Diskriminierung und Verfolgung durch die bundesdeutsche Justiz und der faschistischen Politik des Massenmordes in KZs deutlich differenziert werden. Dies gilt auch bei anderen Gruppen, die sowohl durch den Faschismus als auch in der Bundesrepublik diskriminiert und verfolgt wurden (z.B. Sintis und Kommunisten /Kommunistinnen).

Gedenksteine halte ich eher für besondere Orte angebracht, die eine enge Verbindung zur Verfolgung haben (z.B. Gefängnisse, KZs, vielleicht auch Treffpunkte, die geschlossen/verboten wurden oder Wirkungsstätten von homosexuellen Persönlichkeiten). Ansonsten halte ich „interaktive“ Gedenkstätte für sinnvoller, die einerseits würdevoll der Opfer gedenken und andererseits Auseinandersetzung ermöglichen für Besucher/innen (z.B. Schulklassen).